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Auf Backsberg der Heimat der „Unorthodox Wines“, der einzigen koscheren Boutique Weinfarm Südafrikas, wird alles was am Weinherstellungsprozess beteiligt ist, unter strenger Aufsicht des Kaps Beth Din und der American Orthodox Union durchgeführt. Nichts passiert ohne die Anwesenheit eines Maschgiach, ein Aufseher, der die Einhaltung aller Regeln der Speisegesetzte kontrolliert.
Sämtliche Erntegeräte und Geräte zur Verarbeitung der Trauben müssen unter der Aufsicht des Maschgiach gesäubert werden und werden ausschließlich zur Herstellung koscherer Weine verwendet. Auch werden nur zertifizierte koschere Produkte, wie die Hefe verwendet. Von der Traubenpressung bis zum Verschließen der Flaschen ist der Maschgiach dabei und überwacht sämtliche Prozesse.
Der koschere Wein, der zusätzlich mewushal ist, darf auch von einem Nicht Juden ausgeschenkt werden, ohne dass er unrein wird. Nach jüdischem Gesetz verliert ein geöffneter Wein, der von einem Nicht Juden berührt wird, seine koschere Eigenschaft und gilt damit als verunreinigt.
Mewuschal ist der hebräische Begriff für gekocht. Was früher auch gemacht wurde. Heutzutage wird er ganz kurz auf 80°-90°C erhitzt, die sogenannte Blitz Pasteurisierung (Flash Pasteurisierung), bei der der Wein kocht, jedoch nicht sprudelt. Vor der Gärung kühlt der Saft wieder ab.
Dadurch wird der ursprüngliche Geschmack des Weins so wenig wie möglich beeinflusst.
Bis zu diesem Prozeß darf der Saft nur vom Maschgiach behandelt werden.
Die Weintanks werden beim Verlassen des Weinguts immer vom Maschgiach versiegelt, um sicherzustellen, dass keine Ergänzungen ohne deren Wissen vorgenommen werden können. Sämtliche Arbeiten im Keller, der Abfüllprozess und die Etikettierung erfolgen unter strenger Aufsicht des Cape Beth Din.
Nochmal eine kleine Zusammenfassung, was ist Koscher:
- Traubengut darf erst nach vier Jahren geerntet werden
- Zwei Monate vor Erntebeginn darf nicht organisch gedüngt werden
- Rebstöcke sollen sich organisch regenerieren
- Im siebten Jahr hat der Weinberg Ruhe, es dürfen keine Trauben geerntet werden
- 1 % des Traubenguts darf nicht verkauft werden, Arme sollen unterstützt werden
- Keine Enzyme und Bakterien dürfen zugeführt werden
- Keine tierischen Produkte zum Klären erlaubt
- Nur Papierfilter sind erlaubt
- Beim Ausbau des Weins dürfen nur Personen mitwirken, die den Sabbath ehren
- Ein Maschgiach muss die Produktion überwachen